- Ziele
- Satzung
- Ethikrichtlinien
- Vorstand
Die Ziele der Deutschen Akademie für Psychoanalyse (DAP) e. V.
a) Der Verein dient dem Zusammenschluß von Psychoanalytikern in der Bundesrepublik Deutschland. Er soll den Austausch wissenschaftlicher Erkenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Psychoanalyse fördern.
b) Ziel des Vereins ist es, zur Sicherstellung der psychotherapeutischen Versorgung der Bevölkerung beizutragen und Psychoanalytiker, Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten auszubilden.
In diesem Zusammenhang übt er Lehr- und Forschungstätigkeit auf dem Gebiet der Psychoanalyse aus. Er errichtet und beauftragt Lehr- und Forschungsinstitute und setzt Ausbildungsregeln und Qualifikationsanforderungen für Psychoanalytiker fest.
Die Lehr- und Forschungsinstitute können sich eigene Satzungen geben. Die Mitglieder des Vereins verstehen die von Freud begründete Wissenschaft der Psychoanalyse als eine lebendige Wissenschaft, welche auf der Basis neu gewonnener Erkenntnisse aus Forschung und Praxis sich ständig weiterentwickelt. Sie gehen davon aus, dass die Psychoanalyse ihre emanzipatorische Kraft nur dann entfalten kann, wenn sie die Menschen nicht als isolierte Monade begreift, sondern die Gruppe als entscheidende Dimension des Individuums versteht. In diesem Sinne muss daher die Psychoanalyse als Feld der Selbsterfahrung und Selbstverwirklichung die gesellschaftlichen Prozesse in ihre Arbeit mit einbeziehen.
Gemeinsames Publikationsorgan mit der Deutschen Gruppenpsychotherapeutischen Gesellschaft (DGG) e. V. und der Deutschen Gesellschaft für Psychosomatische Medizin (DGPM) e. V. ist die Zeitschrift "Dynamische Psychiatrie / Dynamic Psychiatry".
Zum Aufgabenbereich des Vereins zählt insbesondere auch die Veranstaltung von nationalen und internationalen Kongressen.
c) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstige Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Vereinsmitteln. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Anerkennung der Gemeinnützigkeit
Berlin gem.
§5 Abs. 1 Nr. 9 KStG
Sitz in München
